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   BSG, 19.12.1967 - 8 RV 517/67   

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https://dejure.org/1967,2385
BSG, 19.12.1967 - 8 RV 517/67 (https://dejure.org/1967,2385)
BSG, Entscheidung vom 19.12.1967 - 8 RV 517/67 (https://dejure.org/1967,2385)
BSG, Entscheidung vom 19. Dezember 1967 - 8 RV 517/67 (https://dejure.org/1967,2385)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BSGE 27, 259
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.10.1962 - IV ZR 99/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BSG, 19.12.1967 - 8 RV 517/67
    Auch der BGH verlangt in seiner Rechtsprechung in Entschädigungssachen für die Kenntnis des Anfechtungsgrundes nach § 586 ZPO in Übereinstimmung mit dem erkennenden Senat die Kenntnis des zuständigen verantwortlichen Sachbearbeiters, nicht etwa des besonders bestellten Terminvertreters (Entscheidung vom 10. Oktober 1962 - IV ZR 99/61 in RzW 1963 S. 83 Nr. 32).
  • BGH, 28.06.1962 - I ZR 32/61

    Auftreten von Versicherungsangestellten im Haftpflichtprozeß

    Auszug aus BSG, 19.12.1967 - 8 RV 517/67
    Bei der Prüfung der Frage, wessen Kenntnis für den Lauf der Notfrist von einem Monat maßgebend sein soll, ist davon auszugehen, daß dem Land als einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zwar das Auftreten vor Gericht versagt ist, daß es sich dazu aber seiner gesetzlichen Vertreter (Organe) bedienen kann (BGHZ 38, 75 [BGH 28.06.1962 - I ZR 32/61]).
  • RG, 31.03.1942 - VII 101/41

    Kommt es für den Beginn der Notfrist des § 586 Abs. 1 ZPO. auf den Zeitpunkt an,

    Auszug aus BSG, 19.12.1967 - 8 RV 517/67
    Es ist zwar richtig, daß es "nicht auf die Erlangung einer sicheren Kenntnis von der rechtlichen Bedeutung der aufgefundenen oder benutzbar gewordenen Urkunde" (RGZ 169, 100, 104), sondern auf die Kenntnis der tatsächlichen Umstände ankommt, die den Anfechtungsgrund geben, vorliegend also auf die Kenntnis von Entmündigung.
  • BSG, 09.09.2010 - B 11 AL 4/10 C

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörungsrüge - Fristbeginn - Kenntnis von der

    Zu dieser Regelung ist bereits durch die Rechtsprechung geklärt, dass es nur auf die Kenntnis aller maßgeblichen Tatsachen ankommt, nicht aber auf deren zutreffende rechtliche Einordnung, also auch nicht auf die subjektive Erkenntnis, dass die bekannten Tatsachen einen Wiederaufnahmegrund ergeben (vgl BGH NJW 1993, 1596 mwN; BSGE 27, 259 = SozR Nr. 1 zu § 586 ZPO) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2001 - L 10 VS 28/00

    Lebendorgantransplantation im Ausland - Zulässigkeit einer Überkreuzspende -

    Durch § 71 Abs. 5 SGG sind dem Landesversorgungsamt die Zuständigkeiten für sämtliche Prozeßhandlungen übertragen (BSGE 27, 259).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.11.2009 - L 6 VJ 3978/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Wiederaufnahme des Verfahrens - Restitutionsklage

    Diese Behörde ist gemäß § 71 Abs. 5 SGG im sozialen Entschädigungsrecht allein vertretungsbefugt und hat allein die Sachbearbeitung in der Prozessführung des Landes (zur Kriegsopferversorgung: BSG, Urteil vom 19.12.1967 - 8 RV 517/67; auch bei der Bestimmung des Beginns der Jahresfrist des § 45 Abs. 4 Satz 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch [SGB X] kommt es nach BSG, Urteil vom 08.02.1996 - 13 RJ 35/94 - auf die Kenntnis des für die Rücknahme zuständigen Sachbearbeiters der nach der Geschäftsverteilung des Leistungsträgers zuständigen Behörde an).
  • BSG, 14.11.1968 - 10 RV 471/65

    Beweiswürdigung - Beweiswert einer Urkunde - Einführung neuer Beweismittel -

    190 Dezember 1967 in BSG 27, 259) ano Nach der ausdrücklichen gesetzlichen Vorschrift des @ 71 Abso 5 SGG wird in Angelegenheiten der Kriegsopferversorgung (KOV) das Land durch das LVersorgA vertretene Das LVersorgA ist hiernach für das gesamte durch das SGG geregelte Prozeßverfahren ausschließlich zuständig° Auch zur Beseitigung des rechtskräftigen Urteils des SG Heilbronn vom 3" September 1959 durch Erhebung einer Restitutionsklage, die auch eine Prozeßhandlung nach dem SGG darstellt, ist die ausschließliche Zuständig- keit des LVersorgA als der sachbearbeitenden Stelle gegeben? auf dessen Kenntnis vom Anfechtungsgrund es demnach für die Berechnung der Monatsfrist ankommto Nach den nicht angegriffenen Feststellungen des LSG sind die Versorgungsaktenam 140 Oktober 1960 dem ärztlichen Dienst des LVersorgA vorgelegt wordeno Die Klage ist also.

    Anm° III 3)" Sehr verschieden von der in der Urkunde enthaltenen Erklärung des Ausstellers muß aber eine in der Urkunde wiedergegebene Erklärung eines anderen bewertet werden; ihre formelle und materielle Beweiskraft ist stets ohne gesetzliche Bindung frei zu würdigen (vglo Stein-Jonas aaO Vorbem" III 5 zu @ 415 ZPO)O Wenn also unter den allgemeinen Urkundenbegriff auch ärztliche Gutachten" Krankengeschichten" Atteste und Arztbriefe fallen (vglo Rosenberg" @ 118 Anmo II 2 b; Wieczorek, @ 415 Anmo A II c; Stein-Jonas? Vorbemo III 2 zu 5 415, 5 286 Anmo III 4; EG in HRB 1930 Nr" 1864; BSG 27, 259), so muß auch hier zwischen der Erklärung des Ausstellers, doho des Arztes, und den in der Urkunde wiedergegebenen Erklärungen eines anderen, des Patienten9 unterschieden werden; den Erklärungen des Patienten kommt die in @@415 bis 418 ZPO niedergelegte Beweiskraft nicht zu; sie unterliegen der freien richterlichen Beweiswürdigung (vgla PG aaO)o Auf eine derartige, in der Urkunde wiedergegebene Patientenerklärung stützt aber der Beklagte seine Restitutionsklage°.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2001 - L 6 SB 100/99

    Streit über die Höhe des Grades der Behinderung (GdB); Ordnungsgemäße Vertretung

    Danach wird in Angelegenheiten der Kriegsopferversorgung (KOV) einschließlich des übrigen sozialen Entschädigungsrecht - und in Verbindung mit der Verweisungsvorschrift des § 4 Abs. 6 Satz 2 SchwbG auch in Angelegenheiten des Schwerbehindertenrechts - das Land durch das LV vertreten, und zwar nur durch dieses (BSG Urteile vom 10.03.1964 - 9 RV 746/63, vom 19.12.1967 - 8 RV 517/67).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2001 - L 6 SB 164/99

    Feststellung eines GdB von 50 (anstelle eines GdB von 40); Schwer einstellbarer

    Danach wird in Angelegenheiten der Kriegsopferversorgung (KOV) einschließlich des übrigen sozialen Entschädigungsrecht - und in Verbindung mit der Verweisungsvorschrift des § 4 Abs. 6 Satz 2 SchwbG auch in Angelegenheiten des Schwerbehindertenrechts - das Land durch das LV vertreten, und zwar nur durch dieses (BSG Urteile vom 10.03.1964 - 9 RV 746/63, vom 19.12.1967 - 8 RV 517/67).
  • BSG, 11.12.1973 - 2 RU 29/73

    Weg nach dem Ort der Tätigkeit - Durchschreiten der Außentür - Wohnung im

    Mit der Begrenzung des Bereichs? der hiernach für den Beginn des Weges im Sinne des 5 550 EVO maßgebend ist9 hat sich der Senat in dem Urteil vom 450 März 4956 zu der insoweit inhaltsgleichen Vorschrift des 5 545 RVO aF befaßt (BSG 27 259; vgl" Nachweisen.
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